Hausordnung 

 

Der „Alte Reitstall“ ist ein Teil des „Parks der Generationen“

 

hier gilt folgende Verordnung

 

Park der Generationen Parkordnung

Die öffentliche Parkanlage ist eine Einrichtung der Stadt Reichenbach, die allen Einwohnern und Gästen zugute kommen soll. Sie dient der Erholung und der Entspannung. Die Grünanlagen und Einrichtungen sind zu schonen, sie dürfen nur in einer ihrem Zweck entsprechenden Weise benutzt werden. Beschädigungen verpflichten zu Schadenersatz.

 

1. Der Park der Generationen ist geöffnet:

Mai Oktober: 08:00 Uhr – 21:00 Uhr November April: 09:00 Uhr – 18:00 Uhr

Bei Sonderveranstaltungen können die Öffnungszeiten verändert werden. Der Aufenthalt außerhalb der Öffnungszeiten ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.

2. Es ist nicht erlaubt,

  • zu zelten oder zu nächtigen.
  • zu grillen oder Lagerfeuer zu betreiben.
  • Zäune, Bäume oder sonstige fremde Sachen zu beschriften, zu bemalen, zu besprühen oder mit Anschlägen, Plakaten in Form von „wildem Plakatieren“ oder anderen Werbemitteln zu versehen sowie Waren oder Dienstleistungen aller Art anzupreisen.
  • Bänke, Lampen, Statuen usw. zu beschädigen oder zu verunreinigen.
  •  Abfall liegen zu lassen, Papierkörbe zu durchsuchen und Gegenstände daraus zu entnehmen oder zu verstreuen.
  • Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte zu benutzen.
  • Pflanzungen zu betreten, zu verunreinigen, zu entfernen oder in irgendeiner Weise zu verändern.
  • Wege mit Kraftfahrzeugen ausgenommen Fahrzeuge der Polizei, Rettungsfahrzeuge oder Fahrzeuge zur Pflege der Anlagen zu befahren.
  • gewerbliche Leistungen anzubieten.
  • Spielgeräte zweckfremd zu nutzen.
  • Eisflächen ohne die Freigabe der Stadtverwaltung zu betreten

3. Hunde sind an der Leine zu führen. Bei größeren Menschenansammlungen (z.B. bei Veranstaltun- gen) ist den Hunden ein Maulkorb anzulegen. Die Führer sind verpflichtet, den Hundekot in die aufgestellten Abfallbehälter zu entsorgen.

4. Es ist verboten die Wasserbecken und den Raumbach zu beschmutzen, das Wasser zu verunrei- nigen, feste oder flüssige Gegenstände in sie einzubringen oder zu baden sowie Hunde oder an- dere Tiere darin baden zu lassen.

5. Radfahrer und Inlineskater dürfen ausschließlich auf dem beschilderten Radweg fahren. Fußgänger dürfen nicht gefährdet werden.

6. Veranstaltungen von Parteien oder politischen Organisationen sind unzulässig; ebenso politische Demonstrationen sowie politische Willensbekundungen.

7. Alkoholisierte Personen können des Parks verwiesen werden.

Den Anordnungen der städtischen Bediensteten und des Sicherheitsdienstes ist Folge zu leisten.

Ausnahmen können auf Antrag erteilt werden.

Grundsätzlich gilt die Polizeiverordnung der Stadt Reichenbach.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Park der

Generationen in Reichenbach.

Stadt Reichenbach im Vogtland Der Oberbürgermeister